Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsschluss
1. Der Kaufvertrag kommt gemäß § 433 BGB zustande, sobald der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder durch elektronische Bestätigung angenommen hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Bei Online-Bestellungen gilt: Alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ergeben sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Bestellbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
3. Bei Verträgen, die vor Ort im Laden oder bei einer Besichtigung unterschrieben werden, besteht gemäß § 312g BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Der Käufer hat in diesen Fällen kein Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, es sei denn, der Verkäufer bietet dies ausdrücklich an und hat es schriftlich festgehalten.
4. Für Fernabsatzverträge gemäß § 312c BGB, also Bestellungen, die online, telefonisch oder per Katalog abgeschlossen werden, hat der Käufer das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Ware und der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
§ 2 Preise und Zahlungen
1. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer gemäß § 13 UStG.
2. Zusätzliche, über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehende Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
3. Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind nur gegen Quittung mit Firmenaufdruck und Unterschrift zulässig. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung vor der Montage oder Abholung der Ware fällig (§ 271 BGB).
4. Bei Bestellungen in unserem Online-Shop ist eine Anzahlung von 30% der Kaufsumme auf das angegebene Bankkonto zu leisten. Die Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung bearbeitet und versendet. Der Restbetrag ist vor der Warenübergabe oder Lieferung zu begleichen.
§ 3 Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Abweichungen in Farbton und Maserung von Holz- und Kunststoffoberflächen, die im Rahmen des Zumutbaren liegen, sind gemäß § 434 BGB möglich und stellen keinen Mangel dar.
2. Bei Textilien (z.B. Möbel- oder Dekorationsstoffen) sind Abweichungen von 5-10% im Farbton handelsüblich und zulässig.
3. Maßabweichungen bei Möbeln, die im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen liegen, sind ebenfalls zulässig. Bei serienmäßig hergestellten Möbeln können Abweichungen von bis zu 5 cm in den Maßen auftreten. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar und sind gemäß § 434 BGB zulässig.
§ 4 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
1. Gerät der Käufer in Verzug oder verweigert die Vertragserfüllung endgültig, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist gemäß §§ 323, 326 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen (§ 280 BGB).
2. Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder des Abruftermins nicht, kann der Verkäufer gemäß § 304 BGB eine Lagerkostenpauschale von 30 € pro m² Lagerraum pro Woche verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Vertragsrücktritt
1. Der Verkäufer ist bei Annahmeverzug, Zahlungsverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie Insolvenz des Käufers, gemäß §§ 323, 324 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Verkäufer entweder pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen (§ 280 BGB).
2. Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück, kann der Verkäufer entweder auf Vertragserfüllung bestehen (§ 433 BGB) oder der Vertragsaufhebung zustimmen. In letzterem Fall schuldet der Käufer einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages.
§ 6 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort, der mit einem LKW erreichbar sein muss. Der Käufer hat auf mögliche Erschwernisse bei der Anlieferung hinzuweisen. Bei schuldhaftem Verstoß trägt der Käufer etwaige Mehrkosten und haftet für Annahmeverzug (§§ 293, 304 BGB).
2. Liefertermine bedürfen der Schriftform gemäß § 126b BGB. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen (§ 276 BGB).
3. Ist die Lieferung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich (z.B. zu schmalen Türen), trägt der Käufer die Verantwortung (§ 275 BGB).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und den Verkäufer über Standortwechsel und Eingriffe Dritter unverzüglich zu informieren (§ 985 BGB).
2. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer gemäß § 449 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer über (§ 446 BGB). Bei Annahmeverzug geht die Gefahr bereits mit Eintritt des Verzuges auf den Käufer über (§ 300 BGB).
§ 9 Abnahmeverpflichtungen
1. Verweigert der Käufer die Abnahme nach Ablauf einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer gemäß §§ 293, 304 BGB-Schadenersatz in Höhe von 15% des Feststellpreises verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Mängelrügen und Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt werden (§ 377 HGB).
§ 11 Ansprüche wegen Mängeln
1. Der Verkäufer liefert die Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln (§ 433 BGB). Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 BGB). In diesem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen (§ 441 BGB).
3. Der Verkäufer kann bei Nacherfüllung die Rückgabe der mangelhaften Ware verlangen (§ 439 BGB).
4. Schadensersatzansprüche sind nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer zulässig (§ 276 BGB).
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Übergabe (§ 438 BGB). Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln (§ 444 BGB).
§ 12 Haftung
1. Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB), mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die auch bei einfacher Fahrlässigkeit gehaftet wird (§ 823 BGB).
2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB).
§ 13 Widerrufsrecht Online-Bestellungen
1. Bei Online-Bestellungen können Sie die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben, es sei denn, die Bestellung betrifft Maßanfertigungen oder wurde in irgendeiner Form geändert.
2. Die Frist für die Rückgabe beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Frist genügt ein Widerruf in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail) oder die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
3. Bei Möbeln, die maßgefertigt wurden, und wenn wir aus Kulanz die Möbel zurücknehmen, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
§ 14 Gewährleistung und Rückgaberecht
1. Gewährleistung auf Ausstellungsstücke: Für Ausstellungsstücke gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Der Käufer wird hiermit informiert, dass die Gewährleistungsfrist für Ausstellungsstücke gemäß § 476 Abs. 3 BGB auf 1 Jahr verkürzt ist.
2. Widerrufsrecht und Rückgaberecht:
o Online-Käufe: Bei Online-Käufen besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB von 14 Tagen. Der Käufer kann die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Frist zurückgeben.
o Vor-Ort-Käufe: Bei Käufen im Ladengeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückgaberechte sind nur möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.
o Rückgabe von Ausstellungsstücken: Die Rückgabe von Ausstellungsstücken erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder in den AGB geregelt ist.
§ 15 Datenschutz
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Käufers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (§ 1 BDSG, DSGVO) zu schützen und ausschließlich für die Vertragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Verkäufers enthalten.
2. Der Käufer hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.